HolzBoss GmbH Canisiusstr.35 48429 Rheine
GF: Herr Boss
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Tel: 05451-5629705
Fax: 05451-5629382


Amtsgericht Steinfurt: HRB5999
Steuernummer: 327 / 5797 / 7376
USt-IdNr.: DE235017503

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 10/2005)




§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich


Es gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Bedingungen und Vorschriften des Vertragspartners erkennen wir nicht an, und widersprechen solchen hiermit. Mit seinem Vertragsangebot / Bestellung erklärt sich der Vertragspartner/Kunde mit dieser Vertragsgrundlage ausdrücklich einverstanden. Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsverbindungen jederzeit mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ergänzen oder abzuändern. Alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen werden zu den am Tag der Auftragserteilung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.


§ 2 Angebote und Vertragsabschluß


Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns kleine Abweichungen und technische Änderungen vor. Die vom Käufer getätigte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Verkäufer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Käufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden. Sonstige Vertäge benötigen für Ihre Gültigkeit die Unterschrift des Geschftsführers. Alle Angebote und sonstige Leistungen verlieren mit jeder Neuausgabe der Angebote ihre Gültigkeit.Verkauf nur an Wiederverkäufer.
Bei nicht Teakparkett erfolgt Auslieferung, Angebots- und Rechnungsstellung durch unsere Partner

§ 3 Preise


Unsere Preise gelten ab Lager zuzüglich der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Der Betrag wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Es gilt kein Mindestbestellwert.


§ 4 Zahlungsbedingungen


Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kaufpreis netto innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei speziell für einen Kunden disponierte Ware erheben wir, sofern anderes nicht ausdrücklich bei Auftragsbestätigung mitgeteilt wird, eine Anzahlung von 50 % des Warenwertes. Diese ist vorab per Überweisung zahlbar. Die oben genannten Zahlungsbedingungen bleiben hier von unberührt. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Erstbestellungen werden ausschließlich gegen Vorkasse bzw. gegen Nachnahme ausgeliefert
Zahlungen werden immer mit den ältesten Forderungen verrechnet sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Behörden wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Nettowarenwertes mindestens jedoch 30 € in Rechnung gestellt.


§ 5 Lieferzeiten


Angaben zum Liefertermin sind unsererseits unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Am Lager vorrätige Ware wird innerhalb von einer Woche versandt, bei nicht am Lager vorrätiger Ware bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Lieferung. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer einer dieser Ereignisse verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, daß er uns schriftlich eine dreiwöchige Frist gesetzt hat. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Sofern es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint, bleibt es uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen.


§ 6 Versand und Gefahrenübergang


Die Lieferung der Ware ist "ab Lager" vereinbart. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch uns auf den Käufer über. Die Kosten für den Versand werden dem Kunden berechnet.


§ 7 Gewährleistung


Wir gewährleisten, daß die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Ansonsten entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Baut der Käufer die von uns gelieferten Teile ein oder verarbeitet sie weiter, so ist er verpflichtet, die bearbeiteten Teile auf erkennbare Mängel zu untersuchen und uns solche Mängel unverzüglich und noch vor der Weiterverarbeitung oder dem Einbau anzuzeigen. Unterläßt er diese Untersuchung oder die Anzeige, so sind die Ansprüche auf Nacherfüllung und Schadenersatz ausgeschlossen. Geringe technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farben, Breiten, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
Wir haben während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises).
Bei Rücksendung der Ware muß diese unbenutzt und in Originalverpackung sein. Bis zu einem Nettowarenwert von EUR 100,00 werden 20 %, darüber 10 % Bearbeitungsgebühr berechnet. Die Transportkosten der Rücksendung sind von Ihnen zu tragen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

§ 8 Datenspeicherung


Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.


§ 9 Verlängerter Eigentumsvorbehalt


Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer darf sie nur im regulären Geschäftsverkehr veräussern. Zu anderer Verfügung ist er nicht berechtigt. Bei Pfändung durch eine dritte Person ist uns sofort Mitteilung zu machen. Wird noch nicht bezahlte Ware im regulären Geschäftsverkehr veräussert, so gilt im Konkursfall die dafür erworbene Forderung uns übereignet. Falls während der Vertragsdauer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, sind wir berechtigt , von allen schwebenden Lieferungsverträgen zurückzutreten oder Vorauszahlung für alle noch zu erfüllenden Verträge zu verlangen. Zuvorstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten mit der Erteilung des Auftrages als vom Käufer anerkannt und rechtsverbindlich. Abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
9.1
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum mit Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt das nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
9.2
Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde seine Kaufpreisforderungen bereits jetzt an uns ab.
9.3
Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seines Zahlungsfähigkeit oder Willigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 449 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über den Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegenüber den Warenempfängern einzuziehen.
9.4
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
9.5
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden ans uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.


§ 10 Gerichtsstand-Erfüllungsort


Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist unser Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 11 Schlussbestimmungen


Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.




Haftungsausschluss


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letzte Änderung: Oktober 2012